Zertifizierungen
Ihr Abschluss bei der gtw – und wie Sie ihn später einsetzen können.
Ihr Abschlusszertifikat – ein Ausweis Ihrer Fachkunde
Unsere mehrmonatigen Lehrgänge sind darauf ausgerichtet, Ihnen umfassende Kompetenzen zum jeweils gewählten Berufsbild an die Hand zu geben. Wir prüfen hierzu die Kenntnisse unserer Teilnehmer/innen in Tests und Abschlussprüfungen. Nur wer mit Note 4 oder besser besteht, erhält das begehrte Abschlusszertifikat.
Aufgrund der Prüfungs- und Qualtiätskontrollen und der Zusammenarbeit mit wichtigen Branchenverbänden der Immobilienwirtschaft sind die Abschlüsse bei den Branchenverbänden anerkannt.
Mit dem Abschluss erreichen Sie ein aussagekräftiges Zertifikat, mit dem Sie Ihre Fachkunde dokumentieren kön¬nen.
Sie können der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung entnehmen, bei welchem Branchenverband der Lehrgang als Fachkundenachweis anerkannt wird. Gern geben wir Ihnen hierzu Auskunft.
Zertifizierung als Vor-Ort-Energieberater/in BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) gewährt privaten Wohnraumeigentümern Zuschüsse zu Energieberatungen und energetischen Maßnahmen, sofern die Energieberatung durch fachkundige und unabhängige Berater durchgeführt und beantragt wird. Bestimmten Berufsgruppen ist es nach der anerkannten Fortbildung zum Energieberater möglich, diese Zulassung zu erhalten. Der ehemals durchgeführte Lehrgang "Energieberater mit Baubiologie" enthält alle von der BAFA vorgeschriebenen Inhalte. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie damit die Eintragung als „Energieberater/in zur geförderten Vor-Ort-Energieberatung“ nach den Richtlinien der BAFA beantragen. Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten der BAFA: Energiesparberatung gemäß BAFA
Ausstellungsberechtigung für Gebäudeenergieausweise
Von der BAFA-Förderung völlig unabhängig wurde durch die Bundesregierung in der Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) festgelegt, wer nach Fachfortbildung bzw. mit einschlägiger Berufserfahrung in der energetischen Planung berechtigt ist, Gebäudeenergieausweise auszustellen. Dabei wird in der Zulassung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden. Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie direkt in der Energieeinsparverordnung und auf den Seiten der Deutschen Energieagentur dena.
Öffentlich-rechtliche Abschlussprüfungen der IHK
Einige Lehrgangsangebote der gtw bereiten Sie gezielt auf öffentlich-rechtlich anerkannte Abschlussprüfungen vor. Diese Abschlussprüfungen werden zusätzlich zur obligatorischen trägerinternen Abschlussprüfung wahrnehmbar. Sie sind den Teilnehmer/innen zugänglich, die hierfür die Zulassung ihrer jeweils prüfenden IHK erhalten haben.
Diese Aus- und Fortbildungsprüfungen sind durch Gesetze der Bundesregierung definiert. Mehr Informationen zu gesetzlich geregelten Abschlüssen finden Sie auf der Seite „IHK-Informationen“.
Teilnehmer/innen, denen die Zulassung zur Externenprüfung an der IHK nicht gewährt wird, können mit dem trägerinternen Abschluss, der sich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert, Ihre Fachkunde nachweisen.
Studienberatung
Infomaterial