IHK Informationen
Erfahren Sie hier, wann und welcher IHK-Abschluss für Sie erreichbar ist.
Für die Externenprüfungen der nachfolgenden Aus- und Fortbildungen gelten gesetzlich geregelte Zulassungskriterien:
Immobilienfachwirt (IHK)
Für den Abschluss „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)“ gelten die Zulassungsvoraussetzungen der IHK. Auszug aus der Prüfungsordnung von 2008:
„§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.“
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Immobilienfachwirtes haben.
Alle Zeitspannen gelten für den Zeitpunkt der Prüfung und nicht für den Beginn des Lehrganges. Das heißt, dass zu Beginn des Lehrganges die Zulassungsforderungen um mindestens 1 Jahr verkürzt betrachtet werden können!
Die Prüfung legen Sie vor dem Prüfungsausschuss der prüfenden Industrie- und Handelskammer schriftlich und mündlich ab. Wir empfehlen Interessenten, mit der Anmeldung auch aussagekräftige Zeugnisse und andere Belege im Sinne der IHK-Prüfungsordnung einzureichen. Eine ausführliche Fassung der IHK-Prüfungsordnung können Sie herunterladen.
Wenn Sie sich für die Fortbildung zum „Geprüfte/n Immobilienfachwirt/in IHK“ interessieren, raten wir Ihnen, in einer Voranfrage bei der gewählten IHK zu klären, ob Sie die Prüfungszulassung erhalten. Die IHK München hat ein Informationsblatt zum Immobilienfachwirt herausgegeben.
Wir beraten Sie über Ihre Chancen, von der IHK zugelassen zu werden. Diese Beratung ist unser Service und kostenfrei und unverbindlich. Wenn Sie sich über Ihre Zulassungsvoraussetzungen unklar sind, dann fragen Sie einfach bei uns an.
Immobilienkaufmann/-frau (IHK)
Die Voraussetzungen zur Zulassung zur IHK-Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung und in einem Merkblatt der IHK-München.
Für den Abschluss Immobilienkaufmann/-frau (IHK) ist die gesetzliche Grundlage das Berufsbildungsgesetz BBiG Link http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbig_2005/gesamt.pdf, welches für externe Prüflinge die 1,5 fache Zeit Berufserfahrung im einschlägigen Berufsbild vorschreibt – das sind für den Immobilienkaufmann 4,5 Jahre. Eventuelle Möglichkeiten der Anrechnung früherer Abschlüsse eröffnet Ihnen Ihre örtliche IHK bzw. die IHK München.
Hinweis für Schulabgänger: Der Fernlehrgang ersetzt keine Berufsausbildung.
Oft ergeben sich Fragen, ob und wie die Bestimmungen auf Ihre persönliche Situation anwendbar sind.
Rufen Sie uns bitte an: Telefon 089- 57 88 79 - wir helfen Ihnen weiter.
gtw - Weiterbildung für die Immobilienwirtschaft GmbH
Email: info@gtw.de

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