Fördermöglichkeiten
Beruflich orientierte Weiterbildung kann auf verschiedene Weise gefördert werden.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie z.B.
- arbeitssuchend gemeldet sind
- weniger als 20.000 EUR im Jahr verdienen
- eine Führungsqualifikation anstreben
- in Hessen oder NRW wohnen
So geht's
Beruflich orientierte Weiterbildungen können in Deutschland durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden. Bitte verschaffen Sie sich VOR Ihrer Lehrgangs- oder Seminaranmeldung einen Überblick, welches Förderprogramm Sie nutzen können. Beachten Sie hierbei, dass die Förderung bereits vor Ihrer Lehrgangsanmeldung genehmigt werden muss und Förderprogramme in der Regel nicht miteinander kombinierbar sind.
In einer Übersicht über Förderprogramme haben wir für Sie zusammengestellt, welche Förderungen für welche Zielgruppen generell gedacht sind. Bitte klären Sie Ihre individuelle Förderung stets mit dem jeweiligen Förderer bzw. Sachbearbeiter.
SGBIII-Bildungsgutschein von Arbeitsagenturen und Jobcentern
Die gtw ist nach dem von der Bundesarbeitsagentur geforderen AZWV-Standard im Qualitätsmanagement geprüft und zugelassen unter der Zulassungsnummer: CQ09-15412-T. Dies garantiert, dass Sie in den speziell gekennzeichneten Lehrgängen zu 100 % gefördert werden können, mit einem sog. Bildungsgutschein der Arbeitsagenturen und ARGEn / Jobcentern. Diese Lehrgänge finden Sie unter unseren Vollzeit-Lehrgängen. Jeden dieser Lehrgänge können die Arbeitsberater der Arbeitsagentur/ARGE über eine sog. Maßnahmenummer abrechnen. (Einzelfallförderungen sind - nur in speziellen Fällen - auch für weitere Lehrgänge möglich.)
Für Teilnehmer, die sich neu orientieren möchten und arbeitssuchend gemeldet sind oder von Arbeitslosigkeit akut bedroht sind, kann die Arbeitsagentur oder ARGE einen Bildungsgutschein ausstellen. Bitte erkundigen Sie sich bei uns über geförderte Lehrgänge und die zugehörige Maßnahmenummer. Fragen Sie Ihre Beraterin / Ihren Berater danach. Mehr Informationen zur QM-Zertifizierung nach AZWV und zur Qualität im Lehrgang finden Sie unter „Über uns - > Qualitätsmanagement“.
Interessenten, die sich über die Weiterbildungsförderung nach SGBIII informieren wollen finden > hier erste Informationen und können sich an die Arbeitsagentur wenden.
Kurzarbeit
Für Arbeitnehmer/innen, die sich in Kurzarbeit befinden und sich in dieser Zeit fortbilden sollen, kommen vor allem Weiterbildungen in Frage, die am Wochenende oder an wenigen oder halben Tagen stattfinden. Die Arbeitsagentur kann eine solche Weiterbildung fördern, sofern der Bildungsträger AZWV-zugelassen (s.o.) ist. Bitte fragen Sie uns, welche unserer Angebote für die Weiterbildung während Kurzarbeit geeignet sind und wenden Sie sich dann an Ihre/n Arbeitsberater/in.
Steuern zurück bekommen
Weiterbildungskosten sind in gewissen Grenzen steuerlich abzugsfähig. Bitte fragen Sie dazu Ihren Steuerberater oder Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt.
MeisterBAföG
Wenn Sie sich für den Lehrgang Immobilienfachwirt der gtw interessieren, prüfen Sie bitte bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer Kreisverwaltung die Möglichkeit, ein Darlehen im Rahmen des sogenannten Meister-Bafög zu erlangen. Da der Lehrgang Immobilienfachwirt auf eine höhere öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung vorbereitet und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist eine Förderung möglich. Mehr Informationen finden Sie unter www.meisterbafoeg.info
REHA-Maßnahme
Als Reha-Maßnahme kann der Lehrgang Immobilienfachwirt von der Deutschen Rentenversicherung Bund (vormals: BfA, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) gefördert werden. Auskünfte erteilt Ihre zuständige Rentenversicherung.
Bildungsprämie
Einige Lehrgänge können für Erwerbstätige (angestellte und selbständige), die mind. 15 Stunden in der Woche berufstätig sind, unterhalb gewisser Einkommensgrenzen mit einer Bildungsprämie in Höhe von bis zu 50% der Lehrgangsgebühr, max. 500 EUR, gefördert werden. Die Förderung gilt auch für Elternteile in Mutterschutz oder Elternzeit. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Sie steht nur Berufstätigen offen, Privatiers, Schüler, Studenten, Arbeitssuchend gemeldete und geförderte Mitarbeiter können sie nicht erhalten. Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Bitte fragen Sie uns vor Ihrer Lehrgangsanmeldung nach dieser Fördermöglichkeit.
Über weitere Fördermöglichkeiten informieren wir Sie gern.
Rufen Sie uns an: 089- 57 88 79
gtw - Weiterbildung für die Immobilienwirtschaft GmbH
Westendstr. 179, 80686 München - Email: info@gtw.de
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